Verantwortung, Befugnis und Kommunikation
Der Führungsgrundsatz in unserem Pflegedienst besteht in der Festlegung von Gruppenpflege in der vorgegebenen Struktur. Das Denken und Handeln der einzelnen Teammitglieder muß aber problembezogen für den gesamten Pflegedienst sowie patientenorientiert verlaufen.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die in seinem Verantwortungsbereich geltenden Festlegungen des Managementsystems auf Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sowie die ständige Einhaltung und Durchführung zu gewährleisten.
Beauftragter der obersten Leitung
Als Qualitätsmanagementbeauftragter der Leitung wurde ein Firmeninhaber bestellt.
Der Qualitätsmanagementbeauftragte ist zuständig für:
- Den Aufbau und die Pflege des QM-Systems
- Die Einhaltung der Forderungen der DIN EN ISO 9001
- Anpassung des Systems an sich verändernde Zielsetzungen, Organisationsstrukturen und den Stand gesetzlicher Anforderungen
- Pflege der QM-Dokumentation
- Überprüfung der Wirksamkeit des QM-Systems durch interne Qualitätsaudits
Er koordiniert den Umgang mit externen Zertifizierungsstellen.
Das Anforderungsprofil an einen Qualitätsmanagementbeauftragten wird durch den Firmeninhaber erfüllt.
Interne Kommunikation
Zwischen Firmeninhaber, Pflegedienstleitung und Mitarbeitern findet zwangsläufig permanent Kommunikation durch die zu lösenden Aufgaben in der täglichen Leistungserbringung statt.
Im Rahmen der Verwirklichung des QMS, beispielsweise bei der regelmäßigen Durchführung interner Audits, ergeben sich für die Firmenleitung und den Mitarbeitern zusätzliche Ansatzmöglichkeiten, die interne Kommunikation zu intensivieren, indem verstärkt Mitarbeitergespräche, auch mit dem Ziel der Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit, geführt werden.
Wir führen durch:
- Monatliche Dienstbesprechungen, abweichend davon nach Erfordernis
- Austausch notwendiger Informationen zu den Dienstübergaben:
Frühschicht von 06.00 - 15.00 Uhr
Spätschicht von 15.00 - nach Erfordernis
Bereitschaft von 20.00 - 6.00 Uhr und am Wochenende durchgängig nach Festlegung
Teildienste nach Erfordernis - Gespräche zu unterschiedlichen Anlässen mit entsprechenden Mitarbeitern, Patienten und deren Angehörigen.



