Ein Hausnotruf ist das klassische Notrufsystem für zuhause. Er besteht aus drei aufeinander abgestimmten Bausteinen: einer Basisstation, die fest in der Wohnung steht, einem Notrufknopf, den Sie am Handgelenk oder als Kette am Körper tragen, und einer 24/7-Notrufzentrale, die sich im Ernstfall meldet. So ist im Notfall schnell Hilfe da – per Knopfdruck, ohne dass Sie zum Telefon gelangen müssen.

Der Notrufknopf ist mit der Basisstation per Funk verbunden. Die Reichweite deckt in der Regel die gesamte Wohnung und häufig auch Balkon, Terrasse oder einen Teil des Gartens ab – die genaue Reichweite hängt vom Gerät und den baulichen Gegebenheiten ab und sollte beim Anbieter erfragt werden. Für den Schutz außerhalb der eigenen vier Wände ist dagegen ein mobiler Notruf gedacht.

Die Basisstation überträgt den Notruf an die Leitstelle – klassisch über den Festnetzanschluss, zunehmend aber auch über das Mobilfunknetz. Eine Mobilfunk-Variante ist besonders praktisch, wenn kein Festnetzanschluss vorhanden ist. Wichtig ist in beiden Fällen eine zuverlässige Verbindung und eine Notstromversorgung für den Fall eines Stromausfalls.

Schritt für Schritt

So funktioniert der Hausnotruf

Vom Knopfdruck bis zur Hilfe vor Ort – in vier Schritten erklärt.

Knopf drücken

Im Notfall genügt ein Druck auf den Notrufknopf – am Handgelenk oder als Kette getragen. Auch wer gestürzt ist und nicht mehr aufstehen kann, erreicht so Hilfe.

Basisstation verbindet

Die Basisstation in der Wohnung nimmt das Signal auf und stellt automatisch eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale her – ganz ohne, dass Sie zum Telefon müssen.

Notrufzentrale reagiert

Geschulte Mitarbeitende der 24/7-Leitstelle melden sich sofort, klären die Lage und entscheiden, welche Hilfe nötig ist – rund um die Uhr, an jedem Tag im Jahr.

Passende Hilfe kommt

Je nach Situation werden Angehörige, ein Pflegedienst oder der Rettungsdienst verständigt. Hinterlegte Informationen helfen, schnell und richtig zu handeln.

Kosten & Förderung

Was kostet ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf wird meist als monatliches Abo abgerechnet. Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und gewählten Zusatzleistungen (etwa Schlüsselhinterlegung oder regelmäßige Sicherheitsanrufe). Gut zu wissen: Bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse den Hausnotruf als Pflegehilfsmittel – seit dem 1. April 2026 mit 27 € pro Monat bereits ab Pflegegrad 1, dazu kommt eine einmalige Installationspauschale von rund 10,49 €. Damit ist ein einfacher Hausnotruf für Betroffene oft weitgehend oder vollständig abgedeckt. Die genauen Voraussetzungen klären Sie am besten direkt bei der zuständigen Pflegekasse.

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Ratgeber

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Häufige Fragen

Das fragen andere oft

Funktioniert ein Hausnotruf auch ohne Festnetzanschluss?

Ja. Viele moderne Basisstationen arbeiten wahlweise über das Mobilfunknetz und benötigen keinen Festnetzanschluss. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass eine Mobilfunk-Variante angeboten wird, falls bei Ihnen kein Festnetz vorhanden ist.

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Wie zuverlässig ist eine automatische Sturzerkennung?

Ein Sturzsensor erkennt typische Sturzbewegungen und löst auch dann einen Notruf aus, wenn die betroffene Person den Knopf nicht mehr selbst drücken kann. Die Technik ist heute weit entwickelt, arbeitet aber nicht zu 100 % fehlerfrei. Der Sturzsensor ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung zum manuellen Notrufknopf – kein vollständiger Ersatz.

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Was passiert, wenn ich den Notrufknopf drücke?

Je nach System meldet sich eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale über die Freisprechfunktion oder es startet eine Anrufkette zu Ihren Angehörigen. Die Zentrale klärt die Lage und verständigt – je nach Situation – Familie, Nachbarn, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Hinterlegte Informationen wie Vorerkrankungen oder ein Schlüsseldepot helfen, schnell richtig zu handeln.

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Wie beantrage ich den Pflegekassen-Zuschuss für den Hausnotruf?

Der Antrag ist unkompliziert: Er kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden, eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und ein Bedarf, etwa weil die Person überwiegend allein lebt. In der Praxis übernehmen die meisten Anbieter die Formalitäten und rechnen direkt mit der Kasse ab. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel).

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Worauf sollte ich bei der Vertragslaufzeit achten?

Bevorzugen Sie Angebote ohne Mindestlaufzeit oder mit monatlicher Kündbarkeit – das empfehlen auch Verbraucherschützer. So bleiben Sie flexibel, wenn sich die Lebenssituation ändert, etwa bei einem Umzug ins betreute Wohnen. Prüfen Sie außerdem Kündigungsfristen und ob Anschluss- oder Versandgebühren anfallen.

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