Ein Seniorennotruf sorgt dafür, dass im Notfall schnell Hilfe da ist – per Knopfdruck oder vollautomatisch. Er gibt älteren und gesundheitlich eingeschränkten Menschen Sicherheit, ohne ihre Selbstständigkeit einzuschränken. Gerade wer viel allein ist, gewinnt damit ein gutes Stück Unabhängigkeit zurück – und Angehörige gewinnen Ruhe.

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Häufige Fragen

Das fragen andere oft

Gibt es einen Notruf, der direkt Angehörige alarmiert – ohne Notrufzentrale?

Ja. Neben dem klassischen Modell mit Leitstelle gibt es Systeme mit einer Anruf- und Nachrichtenkette: Ein Knopfdruck ruft nacheinander hinterlegte Kontakte an – zuerst die Familie, oft ergänzt um eine 24/7-Notrufzentrale als Rückhalt, falls niemand abnimmt. Auch die Stiftung Warentest bewertete 2024 eine Notrufuhr mit genau diesem Anrufketten-Prinzip am besten.

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Funktioniert ein Hausnotruf auch ohne Festnetzanschluss?

Ja. Viele moderne Basisstationen arbeiten wahlweise über das Mobilfunknetz und benötigen keinen Festnetzanschluss. Achten Sie beim Vergleich darauf, dass eine Mobilfunk-Variante angeboten wird, falls bei Ihnen kein Festnetz vorhanden ist.

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Was ist der Unterschied zwischen Hausnotruf und mobilem Notruf?

Der Hausnotruf schützt in den eigenen vier Wänden und im näheren Außenbereich (z. B. Garten). Der mobile Notruf funktioniert dagegen überall über das Mobilfunknetz und kann zusätzlich den Standort per GPS übermitteln – ideal für aktive Menschen, die viel unterwegs sind. Eine Gegenüberstellung finden Sie in unserem Vergleich.

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Was sagt die Stiftung Warentest zu Notrufsystemen?

Der letzte große Hausnotruf-Test stammt aus dem Jahr 2018: Keiner der neun Anbieter schnitt besser als „befriedigend“ ab, Testsieger war der ASB (Note 2,7). Im Februar 2024 veröffentlichte test.de zudem einen Notrufuhren-Test: Vier von sieben Uhren waren gut; am besten schnitt eine Uhr ab, die im Notfall eine Anrufkette zu den Angehörigen startet. Ein aktuellerer großer Hausnotruf-Test liegt bislang nicht vor.

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Wie beantrage ich den Pflegekassen-Zuschuss für den Hausnotruf?

Der Antrag ist unkompliziert: Er kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden, eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad (1–5) und ein Bedarf, etwa weil die Person überwiegend allein lebt. In der Praxis übernehmen die meisten Anbieter die Formalitäten und rechnen direkt mit der Kasse ab. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel).

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