Wer mit einem anerkannten Pflegegrad zuhause versorgt wird, kann verschiedene Zuschüsse der Pflegekasse nutzen. Beantworten Sie die vier Fragen und erhalten Sie eine erste Orientierung, welche Förderungen für Ihre Situation infrage kommen – ganz ohne Anmeldung.

1. Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor?

Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse auf Antrag festgestellt.

2. Besteht eine gesetzliche Pflegeversicherung?

In der Regel über die gesetzliche Krankenkasse. Privat Versicherte haben oft vergleichbare Leistungen über die private Pflegeversicherung.

3. Lebt die Person zuhause (häusliche Versorgung)?

Also nicht dauerhaft in einem Pflegeheim, sondern in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen.

4. Besteht Interesse an einem Wohnumbau?

Zum Beispiel ein barrierefreies Bad, eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder der Abbau von Schwellen.

Zur Einordnung

Diese Zuschüsse gibt es rund um die häusliche Pflege

Wer mit einem anerkannten Pflegegrad zuhause versorgt wird, kann verschiedene Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Dazu zählen aktuell unter anderem ein monatlicher Zuschuss zum Hausnotruf, eine Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie ein barrierefreies Bad. Die genauen Voraussetzungen und Beträge legt die Pflegeversicherung fest – sie können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die für Sie geltenden Konditionen immer direkt bei Ihrer Pflegekasse.