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Pflegekasse oder Krankenkasse: Wer zahlt was?

Pflegekasse oder Krankenkasse? Wir erklären verständlich, welche Kasse für Behandlung, Hilfsmittel, Pflegeleistungen und den Hausnotruf-Zuschuss zuständig ist.

Kaum ein Thema sorgt für so viel Verwirrung wie die Frage: Pflegekasse oder Krankenkasse – wer zahlt eigentlich was? Beide klingen ähnlich, sitzen oft im selben Haus und werden im Alltag durcheinandergebracht. Dabei lohnt es sich, den Unterschied zu kennen: Wer weiß, welche Kasse zuständig ist, spart sich Umwege und stellt Anträge gleich an der richtigen Stelle.

Zwei Töpfe unter einem Dach

Der Ursprung der Verwechslung ist schnell erklärt: Die Pflegekasse ist organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch über die zugehörige Pflegekasse abgesichert. Trotzdem sind es zwei getrennte Töpfe mit je eigenem Zweck.

Die einfachste Merkregel: Die Krankenkasse ist für Krankheit zuständig, die Pflegekasse für Pflegebedürftigkeit. Das eine dreht sich ums Gesundwerden und um medizinische Versorgung, das andere um Unterstützung, wenn jemand im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist.

Was die Krankenkasse übernimmt

Die Krankenkasse tritt ein, wenn es um Gesundheit und Behandlung geht. Dazu zählen unter anderem:

  • Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Behandlungen
  • Medikamente auf Rezept
  • Heilmittel wie Physiotherapie oder Ergotherapie
  • Hilfsmittel bei Krankheit oder Behinderung, etwa Rollator, Hörgerät oder Gehstützen – meist auf ärztliche Verordnung
  • häusliche Krankenpflege, etwa das Wechseln von Verbänden nach einer Operation

Weitere Fälle rund um die Krankenkasse sammeln wir im Bereich Krankenkasse.

Was die Pflegekasse leistet

Die Pflegekasse wird aktiv, sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt – also eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Ihre Leistungen richten sich darauf, den Pflegealltag zu unterstützen:

  • Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst
  • Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
  • der Zuschuss zum Hausnotruf
  • Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau der Wohnung
  • der Entlastungsbetrag zur Unterstützung im Alltag

Faustregel: Geht es um eine Krankheit, fragen Sie die Krankenkasse. Geht es um dauerhafte Pflege und Alltagshilfe, ist die Pflegekasse zuständig.

Einen Überblick über alle Pflegeleistungen bietet der Bereich Pflege & Pflegegrad.

Wenn sich die Bereiche berühren

Manchmal liegen die Zuständigkeiten dicht beieinander, und dann hilft ein genauer Blick. Ein Beispiel: Ein Pflegebett kann je nach Situation als Hilfsmittel der Krankenkasse oder als Pflegehilfsmittel der Pflegekasse gelten. In solchen Fällen ist der einfachste Weg ein Anruf bei Ihrer Kasse – da beide unter einem Dach sitzen, kann man dort meist gleich den richtigen Ansprechpartner nennen. Was die verschiedenen Leistungen unterm Strich für die Kosten eines Notrufsystems bedeuten, zeigt der Bereich Kosten & Förderung.

Fazit: Zwei Kassen, klare Rollen

Pflegekasse und Krankenkasse arbeiten Hand in Hand, haben aber klar verteilte Rollen: Die eine sorgt für die medizinische Versorgung bei Krankheit, die andere unterstützt bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit. Wer diese Aufteilung im Kopf hat, findet für jedes Anliegen schnell die richtige Adresse – ob es um ein Hörgerät, ein Pflegebett oder den Zuschuss zum Hausnotruf geht. Und im Zweifelsfall gilt: Ein kurzer Anruf bei der eigenen Kasse klärt die Zuständigkeit zuverlässig. Die hier genannten Regelungen können sich ändern; prüfen Sie Ihren Einzelfall daher bei Ihrer Kasse.

Häufige Fragen

Sind Pflegekasse und Krankenkasse dasselbe?

Nein. Die Pflegekasse ist zwar organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt, führt aber einen eigenen Haushalt mit eigenen Aufgaben. Vereinfacht gesagt: Die Krankenkasse kümmert sich um Krankheit, die Pflegekasse um Pflegebedürftigkeit. Ihr Beitrag speist beide Töpfe.

Welche Kasse zahlt den Hausnotruf?

Der Zuschuss zum Hausnotruf kommt von der Pflegekasse und setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Die Krankenkasse ist dafür nicht zuständig. Details zu Höhe und Antrag lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Hausnotruf-Kosten.

An wen wende ich mich bei einem Rollator oder Hörgerät?

Solche Hilfsmittel bei Krankheit oder Behinderung übernimmt in der Regel die Krankenkasse, meist auf ärztliche Verordnung. Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, fallen dagegen unter die Pflegekasse. Im Zweifel hilft ein kurzer Anruf bei Ihrer Kasse, die beide Bereiche kennt.

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