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Zuschuss für den barrierefreien Umbau: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nutzen

Die Pflegekasse bezuschusst barrierefreie Umbauten wie Dusche, Treppenlift oder Haltegriffe. Wer Anspruch hat, wie hoch der Zuschuss ist und worauf beim Antrag zu achten ist.

Eine hohe Duschwanne, eine steile Treppe, ein enger Türrahmen – im Alter können solche Kleinigkeiten zu echten Hürden werden. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse hilft beim Umbau. Mit dem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen lassen sich viele Barrieren beseitigen, sodass das Leben in den eigenen vier Wänden länger möglich bleibt. Wer die Regeln kennt, holt sich diese Unterstützung ohne unnötigen Aufwand.

Was gefördert wird

Gefördert werden bauliche Veränderungen, die das Wohnen bei Pflegebedürftigkeit erleichtern. Typische Beispiele sind:

  • der Umbau der Badewanne zu einer bodengleichen Dusche
  • fest verschraubte Haltegriffe in Bad und Flur
  • ein Treppenlift oder eine Rampe für den Zugang
  • das Verbreitern von Türen für Rollator oder Rollstuhl
  • Anpassungen in der Küche, etwa unterfahrbare Arbeitsflächen

Der rote Faden ist immer derselbe: Die Maßnahme soll die Selbstständigkeit erhalten oder die Pflege erleichtern. Weitere Ideen für ein barrierearmes Zuhause sammeln wir im Bereich Barrierefreiheit.

Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses

Damit die Pflegekasse zahlt, muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen – bereits Pflegegrad 1 genügt. Wer noch keinen hat, findet den Weg dorthin im Bereich Pflege & Pflegegrad beschrieben.

Der Zuschuss beträgt aktuell bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Verändert sich die Pflegesituation deutlich und ein weiterer Umbau wird nötig, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt – etwa in einer Wohngemeinschaft –, kann sich der Gesamtbetrag entsprechend erhöhen.

Faustregel: Ein Umbau, mehrere kleine Verbesserungen an einem Ort, gelten oft als eine Maßnahme. Lassen Sie sich die Zuordnung vorab von der Pflegekasse bestätigen.

Nicht zu verwechseln mit dem Hausnotruf-Zuschuss

Ein häufiges Missverständnis: Der Umbauzuschuss ist etwas anderes als der monatliche Zuschuss zum Hausnotruf. Der eine hilft einmalig bei baulichen Veränderungen, der andere übernimmt laufende Kosten für ein Notrufsystem. Beide kommen von der Pflegekasse, laufen aber getrennt – man kann also beides nutzen. Wie sich Zuschüsse insgesamt zusammensetzen, überschlägt der Fördermittel-Rechner in wenigen Schritten.

So gehen Sie beim Antrag vor

Damit alles glattläuft, hat sich diese Reihenfolge bewährt:

  • Zuerst planen: Überlegen Sie, welche Maßnahme den größten Nutzen bringt, und holen Sie einen Kostenvoranschlag ein.
  • Antrag vor Baubeginn: Reichen Sie den Antrag samt Angebot bei der Pflegekasse ein, bevor die Arbeiten starten – das ist die wichtigste Regel.
  • Bewilligung abwarten: Beginnen Sie erst nach der Zusage, damit der Zuschuss nicht verfällt.
  • Belege aufheben: Rechnungen und Nachweise gut aufbewahren.

Auch der Pflegestützpunkt vor Ort berät kostenlos und hilft beim Ausfüllen der Unterlagen.

Fazit: Barrieren abbauen, Selbstständigkeit erhalten

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist eine der wirkungsvollsten Hilfen, um länger sicher zu Hause zu leben. Mit einem anerkannten Pflegegrad und einem rechtzeitig gestellten Antrag lässt sich ein spürbarer Teil der Umbaukosten decken – ob bodengleiche Dusche, Haltegriff oder Treppenlift. Wichtig bleibt: erst beantragen, dann bauen. Da sich Beträge und Regeln ändern können, lohnt vor dem Start ein kurzer Anruf bei der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt, um den aktuellen Stand zu klären.

Häufige Fragen

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Das sind bauliche Veränderungen, die das Wohnen bei Pflegebedürftigkeit erleichtern oder wieder ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel eine bodengleiche Dusche, fest montierte Haltegriffe, ein Treppenlift, verbreiterte Türen oder eine Rampe. Ziel ist, dass jemand trotz Einschränkungen möglichst selbstständig zu Hause leben kann.

Wie hoch ist der Zuschuss für den barrierefreien Umbau?

Aktuell bezuschusst die Pflegekasse solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen. Da sich Beträge ändern können, prüfen Sie den aktuellen Stand bitte bei Ihrer Pflegekasse.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja, das ist sehr wichtig. Der Antrag sollte gestellt und möglichst bewilligt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Wer erst umbaut und danach beantragt, riskiert, dass der Zuschuss abgelehnt wird. Legen Sie dem Antrag am besten einen Kostenvoranschlag bei.

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