Die Kosten für einen Hausnotruf sind überschaubarer, als viele denken – vor allem, weil sich bei vorliegendem Pflegegrad die Pflegekasse beteiligt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kostenpunkte auf Sie zukommen und wie Sie den Zuschuss erhalten.
Was kostet ein Hausnotruf pro Monat?
Die monatliche Grundgebühr eines Hausnotrufs liegt – je nach Anbieter und Leistungsumfang – meist zwischen 23 und 50 Euro; viele Basistarife orientieren sich am Zuschuss der Pflegekasse. Hinzu kommt häufig eine einmalige Einrichtungs- oder Anschlussgebühr.
| Kostenpunkt | Typische Höhe |
|---|---|
| Monatliche Grundgebühr | 23 – 50 € |
| Einmalige Einrichtung | 0 – 80 € |
| Sturzsensor (Zusatz) | 5 – 15 € / Monat |
| Schlüsselhinterlegung | 3 – 10 € / Monat |
| Mobile Erweiterung (GPS) | 10 – 25 € / Monat |
Die Spanne entsteht vor allem durch Zusatzleistungen. Ein einfaches System mit Knopf und Basisstation ist günstig; kommen Sturzsensor, mobile Funktion oder ein Schlüsseltresor hinzu, steigt der Preis entsprechend.
Der Zuschuss der Pflegekasse: 27 Euro seit April 2026
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, gilt der Hausnotruf als sogenanntes Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI). Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für die Grundausstattung – seit dem 1. April 2026 mit genau 27 Euro pro Monat (zuvor 25,50 Euro). Für die Einrichtung kommt eine einmalige Installationspauschale von rund 10,49 Euro hinzu.
Das Besondere: Dieser Zuschuss ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich – in allen Pflegegraden ist der Betrag gleich hoch. Sie müssen also nicht stark pflegebedürftig sein, um ihn zu erhalten. Eine ärztliche Verordnung ist ebenfalls nicht nötig.
Wichtig zur Abgrenzung: Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse. Ohne Pflegegrad bleibt der Hausnotruf in der Regel eine private Ausgabe; bei geringem Einkommen kann im Einzelfall das Sozialamt unterstützen.
In vielen Fällen bedeutet das: Die Grundleistung ist faktisch kostenfrei, weil der Kassenzuschuss die Grundgebühr eines einfachen Tarifs nahezu deckt. Nur für Zusatzleistungen zahlen Sie dann selbst.
So beantragen Sie den Zuschuss
- Pflegegrad sichern. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Falls noch keiner vorliegt, stellen Sie zunächst einen Antrag auf einen Pflegegrad.
- Anbieter wählen. Vergleichen Sie Leistungen und Preise – ein guter Einstieg ist unser Systemvergleich.
- Antrag stellen. Den Zuschuss beantragen Sie bei der Pflegekasse. Viele Anbieter übernehmen die Formalitäten und rechnen direkt mit der Kasse ab.
Worauf Sie bei den Kosten achten sollten
- Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist: Bevorzugen Sie kurze, flexible Laufzeiten.
- Was ist im Grundpreis enthalten? Achten Sie darauf, welche Leistungen wirklich inklusive sind.
- Zusatzkosten transparent? Sturzsensor, Schlüsseltresor oder mobile Funktion sollten klar ausgewiesen sein.
- 24/7-Notrufzentrale: Prüfen Sie, ob eine ständig besetzte Servicezentrale enthalten ist.
Fazit
Ein Hausnotruf muss nicht teuer sein. Mit anerkanntem Pflegegrad reduziert der Zuschuss der Pflegekasse die monatliche Belastung deutlich – häufig auf null für die Grundleistung. Wichtig ist, vor dem Abschluss die enthaltenen Leistungen und mögliche Zusatzkosten genau zu vergleichen. Eine Übersicht der Systemtypen finden Sie im Vergleich, Details zum Pflegegrad unter Pflege & Pflegegrad. Soll der Schutz auch unterwegs gelten, lohnt der Blick auf die Kosten des mobilen Notrufs.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Hausnotruf?
Bei einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse für die Grundausstattung eines Hausnotrufs seit dem 1. April 2026 genau 27 Euro pro Monat (zuvor 25,50 Euro), dazu eine einmalige Installationspauschale von rund 10,49 Euro. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI.
Bekomme ich den Zuschuss schon mit Pflegegrad 1?
Ja. Der Zuschuss zum Hausnotruf ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein höherer Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.
Was kostet ein Hausnotruf ohne Pflegegrad?
Ohne Pflegegrad tragen Sie die Kosten selbst. Je nach Anbieter und Leistungsumfang liegen diese meist zwischen 23 und 50 Euro monatlich, zuzüglich einer einmaligen Einrichtungsgebühr.